Michael Sadlo
Rechtsanwalt • Mediator
Vortrag am 4. November 2008
Mediation in einem Satz
Mediation
• dient der außergerichtlichen Streitbeilegung
• mittels eines neutralen allparteilichen Dritten
• in einem strukturierten Verfahren
• unter Einhaltung fairer und gerechter Verfahrensgrundsätze
• zur selbstverantwortlichen Lösungsfindung
Verfahrensablauf:
1. Phase: Auftragsklärung
2. Phase: Anfertigen einer Themenliste
3. Phase: Positionen und Interessen / Sichtweisen- und Hintergrunderkundung
4. Phase: Sammeln von Lösungsoptionen / Alternativen
5. Phase: Bewertung von Lösungsoptionen
6. Phase: Abschlussvereinbarung und Kontrolle der Umsetzung
Mediation bietet sich an
• bei Begründung des Arbeitsverhältnisses : z.B. bei Diskriminierungen
• innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse : z.B. bei Abmahnungen, Mobbing, sexuellen Belästigungen, Leistungsabfall
• bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses : z.B. bei Druckkündigung, verhaltensbedingten Kündigungen
• bei betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten : z.B. bei Dienstplangestaltung
Prinzipien der Mediation:
• Freiwilligkeit : Alle Beteiligten haben das Recht, eine Mediation zu beginnen, aber auch jederzeit
abbrechen zu können.
• Vertraulichkeit: Der Mediator hat absolut strikte Verschwiegenheit über die erlangten Kenntnisse zu
bewahren, sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber den Parteien.
In der Mediationsvereinbarung sollte festgelegt werden, dass sich auch die Parteien im
Rahmen der Gesetze zur Vertraulichkeit verpflichten.
• Ergebnisoffenheit: Welches Ergebnis wie erreicht wird, steht nicht von vornherein fest.
Es gibt keine Vorbedingungen.
• Neutralität/Allparteilichkeit: Der Mediator ist strikt unparteiisch, persönliche Unabhängigkeit ist
unabdingbare Voraussetzung. Der Mediator hat für die Sichtweisen aller
Konfliktparteien dasselbe Verständnis aufzubringen, also auf Seiten aller
Medianten zu stehen. Unter Umständen hat er ein Machtgefälle zwischen
den Parteien auszugleichen, indem er als ein vorübergehendes Sprachrohr
einer momentan kommunikationsschwächeren Partei auftritt. Er muss in der
Lage sein, sich in andere Menschen hineinversetzen zu können und die
gängigen Kommunikationstechniken beherrschen. Nicht er steht im
Mittelpunkt, sondern die Lösung von Konflikten. Ein Mediator entscheidet
keine Konflikte. Er ist kein Richter, er ist kein Interessenvertreter.
• Selbstverantwortlichkeit der Parteien: Die Parteien haben den Konsens eigenverantwortlich zu
erarbeiten. Der Mediator macht keine Vorschläge. Er ist Lotse,
Dolmetscher.
• Informiertheit: Der Mediator hat sicherzustellen, dass die Konfliktparteien über den gleichen
Wissensstand über die für die Regelung wesentlichen Tatsachen und Rechtsfragen
verfügen
Strukturelle Unterschiede zu Gerichtsverfahren
Staatliche Gerichte können jederzeit einseitig angerufen werden - auch gegen den Willen der anderen Konfliktpartei.
Das Mediationsverfahren ist freiwillig. Ein Mediator wird erst dann tätig werden, wenn er von den Konfliktparteien
gemeinsam beauftragt wurde.
Bei Gerichtsverfahren wird eine Streitentscheidung durch eine autoritäre außenstehende Person gesucht. Der
Richter hat Sachverhalte juristisch zu bewerten.
Ziel der Mediation ist es, einen sicheren Rahmen zu schaffen, in dem die Konfliktparteien über ihren Konflikt und
dessen Hintergründe sprechen können und in dem sie eine selbstbestimmte, einvernehmliche und konkrete
Konfliktregelung erarbeiten können. Ob die von den Parteien selbst gefundene Lösung der objektiven Rechtslage
entspricht, ist sekundär. Entscheidend ist, dass die Parteien ihre Lösung als fair und gerecht ansehen, und sie ihren
beiderseitigen Interessen entspricht.
Richter haben sich in der Regel mit der rechtlichen Bewertung in Vergangenheit liegender Sachverhalte zu befassen.
Subjektive Empfindungen, Ängste, Ursachen des Streits bleiben unbehandelt. Arbeitsgerichtliche Kündigungs-
Streitigkeiten enden zum weitaus größten Teil mit Aufhebungsvergleichen. Bei nicht eindeutiger Sach- und
Rechtslage gilt die Regel: ½ Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Häufig empfinden die Parteien einen
Vergleich als aufgezwungen. Eine tiefergehende Erkundung der Interessen und der Anliegen der Parteien unterbleibt
in der Regel.
Im Mediationsverfahren steht die Gestaltung künftiger Beziehungen im Vordergrund, nicht die juristische Aufbereitung
der Vergangenheit. Nicht die gegenseitigen juristischen Positionen werden behandelt, sondern die wahren Interessen
der Parteien. Ziel einer jeden Mediation ist eine rechtlich durchsetzbare Vereinbarung, die vollumfänglich den
beidseitigen Interessen der Konfliktparteien dienen soll. Keiner soll sich als Verlierer fühlen, beide Parteien sollen
Gewinner sein.
Dauer, Kosten, Rechtsverbindlichkeit, Vollstreckbarkeit
Dauer
Arbeitsgerichtsverfahren dauern erstinstanzlich durchschnittlich circa 4,5 Monate,
Berufungsverfahren beim Landesarbeitsgericht dauern circa neun Monate.
Je nach Komplexität des Konfliktes kann eine Mediation zwischen einem Tag und
mehreren Wochen dauern. Auch im letzteren Falle wird eine Mediation wesentlich
schneller zu Ergebnissen führen.
Kosten
Die frühzeitige Konfliktlösung mit Unterstützung eines professionellen Mediators ist
in den meisten Fällen kostengünstiger als die streitige Austragung im gerichtlichen
Instanzenzug. Üblicherweise rechnen Mediatoren nach Stundensätzen ab. Die
Spannbreite liegt zwischen unter 100 € bis über 500 € pro Stunde.
Rechtsverbindlichkeit, Vollstreckbarkeit
Die Konfliktparteien sind grundsätzlich frei in der Gestaltung der Abschlussvereinbarung. Der
Mediator hat darauf zu achten, dass keine Vereinbarung zu Lasten Dritter oder unter Verstoß
gegen geltende Gesetze geschlossen wird. Sie kann mündlich erfolgen, was jedoch nicht
empfehlenswert ist. Zu Beweiszwecken ist eine schriftliche Fassung unabdingbar.
Mediationsvereinbarungen sind formlos wirksam.
Legen die Parteien Wert darauf, vollstreckbare Ansprüche aufzunehmen, ist eine notarielle
Beurkundung, ein Anwaltsvergleich oder eine gerichtliche Protokollierung notwendig. Bei
einer nicht titulierten schriftlichen Vereinbarung ohne Vollstreckungsunterwerfung muss jede
Partei auf Einhaltung der ihr günstigen Regelung klagen.
Oberstes Ziel der Mediation ist die Friedenstiftung und eine selbstverantwortliche
Vereinbarung. Die Parteien selbst geben vor, welche Regeln künftig im Innenverhältnis
zwischen ihnen gelten sollen. Die Vereinbarung sollte nach dem „SMART-Modell“ folgende
Kriterien enthalten:
Spezifisch (Wer macht was, wie und wann?)
Messbar (Sind die Regeln nachprüfbar?)
Ausführbar (Sind die Klauseln ausführbar?)
Realistisch (Sind alle Schwierigkeiten realistisch bedacht?)
Terminiert (Ist eine Zeitvorgabe enthalten?)
Vergleichskriterien für die Wahl des optimalen Verfahrens
Verfahrensdauer
Kosten
Verfahrensablauf
Kompetenz der Entscheidungsträger
Verfahrensgegenstand
Vorhersehbarkeit des Verfahrensergebnisses
Vertraulichkeit
Verjährung, Ausschlussfristen
Vollstreckbarkeit
Künftige Beziehungen
Zeitliche und finanzielle Ressourcen
Vorteile der Mediation und deren Grenzen
Vorteile:
* umfassende Erörterung aller Probleme
* Berücksichtigung von Interessen, die in einem Gerichtsprozess unbeachtet bleiben
würden
* geringere Verfahrenskosten
* schneller Verfahrensabschluss
* Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen
* Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens
* keine Öffentlichkeit durch Vertraulichkeitsabrede
Grenzen:
* fehlende Motivation einer Partei zur Konfliktlösung; nichtvereinbare Positionen
* geringes Interesse an künftigen Beziehungen
* Klärung grundsätzlicher rechtlicher Fragen ist vorrangig
* schwere psychische Störung einer Konfliktpartei
* schnelle Realisierung der Ansprüche steht im Vordergrund
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