Mediation im öffentlichen Bereich
I. Einleitung
Bei Projekten und Planungen im öffentlichen Bereich (Umwelt, Bau, Planung, Abfallentsorgung, Naturschutz, Energiewirtschaft) gibt es häufig Streit. Die Beteiligten haben in der Regel unterschiedliche Interessen. Öffentlich ausgetragene Auseinandersetzungen zwischen Investoren, Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Initiativen, Politik und Verwaltung können zu gegenseitigen Blockaden führen. Häufig eskalieren sie. Im Rahmen der üblichen Planungs- und Genehmigungsverfahren können solche Konflikte oft nicht deeskaliert werden.
Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen können
unsicher im Ausgang sein,
lange dauern,
Akzeptanzprobleme nach sich ziehen und
das gesellschaftliche Klima in einer Gemeinde oder Region negativ beeinträchtigen.
II. Besonderheiten der Mediation im öffentlichen Bereich
Vielparteienkonflikte mit großen Gruppen
Interessenvertretung vielfach durch Repräsentanten mit unterschiedlichen Mandaten
Komplexität der Konfliktthemen und -gegenstände
Entscheidungskompetenzen meist im politisch-administrativen Bereich
Konfliktaustragung im öffentlichen Bereich, d.h. im Spannungsfeld zwischen Umwelt, Wirtschaft, Politik und Sozialem
Interpersonelle und interorganisatorische Konflikte
Ideologisch und weltanschaulich geprägte Wertekonflikte
Vielfältige und divergierende Interessenebenen
Macht- und Ressourcenungleichgewichte
Komplexe wissenschaftlich-technische Fragen mit hoher Unsicherheit
III. Ziele der Mediation im öffentlichen Bereich
Mit Hilfe der Mediation können Streit und langjährige Blockaden durch eine kooperative Form der Konfliktbearbeitung mit Hilfe eines externen, allparteilichen Vermittlers durchbrochen werden.
Ziele eines Mediationsverfahrens sind:
Erreichung von Lösungen zum allseitigen Nutzen
Erarbeitung von zukunftsorientierten Konfliktregelungen, die von allen Beteiligten gemeinsam getragen werden
Förderung der Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien
Soziales Lernen im Rahmen konstruktiver und fairer Kommunikationsprozesse
Qualitätsverbesserung durch Entscheidungsfindung auf breiter Informations- und Argumentationsbasis.
IV. Prinzipien der Mediation im öffentlichen Bereich
Freiwilligkeit
Die Teilnahme am Mediationsverfahren ist freiwillig. Jeder Teilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, aus dem Mediationsverfahren auszuscheiden. Im Gegensatz zu förmlichen Verfahren, in denen die Beteiligungsrechte der Akteure klar geregelt sind, ist es beim Mediationsverfahren möglich, allen von einem Konflikt betroffenen Gruppen eine Chance zur Mitsprache zu geben.
Allparteilichkeit
Der Mediator steuert den Mediationsprozess als neutraler externer und allparteilicher Vermittler. Voraussetzung für seine Arbeit ist es, dass er – unabhängig davon, wer seine Kosten trägt - das Vertrauen aller Beteiligten genießt.
Mediatoren sind für den organisatorischen Ablauf und einen ergebnisorientierten Diskussionsprozess verantwortlich. Sie sind keine Schlichter oder Schiedsrichter. Sie sind auch keine Fachplaner oder Berater. Sie sind Dolmetscher, Lotsen.
Sie haben für ein konstruktives Gesprächsklima zu sorgen und die Beteiligten dabei zu unterstützen, ihre Interessen deutlich zu machen, so dass Verständnis und gegenseitige Anerkennung entsteht.
Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten
Der Mediatior strukturiert und dokumentiert den Prozess. Die Verantwortung für die Inhalte der Mediation und die Lösung des Konfliktes liegt allein bei den beteiligten Medianten, also bei den Bürgerinitiativen, Gruppen und Verbänden, den Investoren, der Verwaltung und den Vertreterinnen und Vertretern der politischen Gremien.
Frühzeitige Beteiligung
Mediation ist ein Verfahren zur Beteiligung aller Konfliktparteien im Rahmen einer Planung oder eines Entscheidungsprozesses. Mediation läuft nicht anstelle der rechtlich vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung, sondern im Vorfeld bzw. begleitend dazu. Das Verfahren sollte frühzeitig einsetzen, damit noch ein Mindestmaß an Ergebnisoffenheit und Handlungsspielraum besteht.
Ergebnisoffenheit
Die Ergebnisse von Mediationsverhandlungen sind offen. Das Verfahren soll keine Akzeptanz für bereits getroffene Entscheidungen schaffen.
Transparenz
Selbst wenn die Entscheidungsträger rechtlich nicht angreifbare Entscheidungen treffen, steht der Rechtsweg offen. Entscheidungen im Bereich öffentlicher Planungen, die einseitig gegen den Widerstand der Betroffenen durchgesetzt werden, können jahrelange Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen, sehr oft auch massive Proteste, die zu Politikverdrossenheit und Kritik an der Verwaltung und Investoren führen. Die frühzeitige Einbeziehung der betroffenen Personen und Gruppen sowie die Offenlegung aller relevanten Informationen sorgt für Transparenz und schafft Vertrauen. Die Möglichkeiten zur Mitwirkung führen erfahrungsgemäß zu Entscheidungen, die auf wesentlich mehr Akzeptanz stoßen. Durch die neue Form des Dialogs verbessert sich das Klima zwischen Politik und Verwaltung, Investoren und Betroffenen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern.
Informiertheit
Alle Beteiligten sollen einen unbeschränkten Zugang zu den entscheidungserheblichen Informationen haben und nutzen.
Vertraulichkeit
Mediationsverfahren sind nicht öffentlich. Informationen, die im Verfahren erlangt werden, dürfen nur weitergegeben werden, wenn alle jeweiligen Betroffenen einverstanden sind. Dies gilt insbesondere für Mitteilungen an die Presse.
Verbesserung der Entscheidungsvorbereitung
Die Mediation ersetzt nicht die etablierten und rechtlich vorgeschriebenen Entscheidungsverfahren in Politik und Verwaltung mit der dort vorgesehenen Bürgerbeteiligung.
Die Ergebnisse eines Mediationsverfahrens dienen einer besseren Entscheidungsvorbereitung, da der regionale Sachvorstand aller Beteiligten und die Sichtweisen und Interessen der Betroffenen einfließen.
V. Ablauf des Mediationsverfahrens
Die Aufgabe des Mediators besteht darin, den strukturierten Ablauf eines Mediationsverfahrens zu gewährleisten und eine konstruktive Kommunikation zwischen den Beteiligten aufzubauen.
Das Mediationsverfahren gestaltet sich wie folgt:
Vorbereitung und Mediationsvertrag
Zu Beginn ist der Konflikt zu analysieren. Häufig sind Vorgespräche notwendig, in denen geklärt wird,
- wer am Verfahren teilnimmt,
- welche Erwartungen die zu beteiligenden Personen und Gruppen haben und
- wie sich der Konflikt entwickelt hat.
Voraussetzung für erfolgsversprechende Verhandlungen und für den Austausch von Argumenten ist ein konstruktives Gesprächsklima. Die Beteiligten am Mediationsverfahren vereinbaren dazu (zum Beispiel im Rahmen einer Geschäftsordnung oder Arbeitsvereinbarung) die Ziele, den Stellenwert der Ergebnisse und die Zusammensetzung des Mediationsverfahrens sowie Regeln zum Umgang miteinander und zum Umgang mit der Öffentlichkeit.
Informations- und Themensammlung
Im zweiten Schritt kommt es dann zu einer Bestandsaufnahme. Alle Beteiligten werden über den Stand der Planungen informiert. Gemeinsam wird geklärt, welche Informationen noch fehlen. Danach formulieren die Beteiligten, worum es ihnen geht und welche Themen sie im Mediationsverfahren besprechen und klären möchten.
Interessenklärung
Der entscheidende Schritt in der Mediation ist die Interessenklärung. Die Konfliktparteien erläutern, was ihnen bei einzelnen Themen wichtig ist, warum sie für oder gegen bestimmte Maßnahmen sind, welche Bedürfnisse aus ihrer Sicht bei einer Lösung berücksichtigt werden müssen, damit sie zustimmen können. Hier werden die Hintergründe für die unterschiedlichen Auffassungen herausgearbeitet. Diese Phase bildet die Grundlage für die spätere Suche nach Lösungen, die von allen getragen werden können, weil ihre Interessen eingeflossen sind.
Suche nach Lösungsoptionen
Die vielen unterschiedlichen Interessen, eröffnen den Raum für neue Lösungsmöglichkeiten. Gemeinsam entwickeln die Konfliktparteien eine Vielzahl von Ideen, die für das zu lösende Problem hilfreich sein können. Dabei kommt es zum Teil zu einer Neubewertung oder Veränderung bereits diskutierter Lösungen, regelmäßig aber auch zu ganz neuen und für alle Beteiligten gewinnbringenden Optionen.
Bewertung und Auswahl der Lösungsideen
Die unterschiedlichen Ideen werden nun gemeinsam bewertet. Welche Ideen berücksichtigen die Interessen der beteiligten Gruppen am besten? Gibt es Paketlösungen oder mögliche Erweiterungen des Verhandlungsrahmens? Wie sind die Ideen politisch, rechtlich, technisch, finanziell, wirtschaftlich, ökologisch und sozial zu bewerten? Am Ende stehen umsetzbare Lösungsvorschläge, die von allen akzeptiert werden und die den Interessen möglichst weit gehend gerecht werden.
Vereinbarung und Umsetzung
Die Lösungen werden in einem Abschlusspapier zusammengefasst. Der formale Abschluss des Verfahrens kann unterschiedlich aussehen. Eine mögliche Form für das Ergebnis eines Mediationsverfahrens ist ein (z.B. zivilrechtlicher und/oder öffentlich-rechtlicher) Vertrag. Ein Vorhabenträger kann das Ergebnis zur Grundlage seiner Antragsunterlagen für die Genehmigungsbehörde machen. Häufig steht am Ende eines Mediationsverfahrens auch eine Empfehlung an die formal zuständigen Entscheidungsgremien in Politik und Verwaltung. Meistens ist das Ergebnis eines Mediationsverfahrens nicht nur ein konkreter Lösungsvorschlag. Das Verfahren trägt auch zur Verbesserung der Beziehungen zwischen Politik, Verwaltung, Investoren und Bürgerinnen und Bürgern bei - ein großes Kapital für andere Konflikte und zukünftige Entscheidungen.
Dresden, den 1. September 2008
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